Kostenträger
Wer trägt die Behandlungskosten:
Selbstzahler/innen
Tragen Sie selbst die Kosten der Behandlung hat das Vorteile.
Es entfallen Formalitäten, Anträge sind nicht nötig. Deshalb kann die Behandlung zeitnah starten. Anonymität und Unabhängigkeit bleiben gewahrt, Ihre sensiblen Gesundheitsdaten gelangen nicht nach außen.
Es sei denn, Sie möchten dies.
Die Rahmenbedingungen der Psychotherapie werden in einem schriftlichen Behandlungsvertrag festgelegt.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen zumeist die Kosten einer Psychotherapie. Hierfür ist es notwendig, sich zunächst bei den jeweiligen Kostenträgern zu erkundigen, welche Übernahmebedingungen für eine psychotherapeutische Behandlung bestehen.
Bitte klären Sie vorab Ihre Tarifdetails mit Ihrer PKV bzw. der zuständigen Beihilfestelle:
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Sind psychotherapeutische Leistungen grundsätzlich im eigenen Tarif enthalten ?
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Wie viele Sitzungen pro Kalenderjahr werden übernommen ?
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Wird die volle Höhe der Kosten übernommen oder bleibt ein Eigenanteil ?
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Ist für die Kostenübernahme ein formaler Antrag notwendig oder genügt das Einreichen der Rechnungen ?
Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie vom Kostenträger.
Die Heilfürsorge trägt die Kosten für Angehörige der Bundespolizei in voller Höhe. Das haben die Bundespsychotherapeutenkammer und das Bundesinnenministerium vereinbart. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Formalitäten.
Auch die Heilfürsorge der Bundeswehr trägt die Behandlungskosten für ihre Angehörigen, Hierfür wird vom zuständigen Truppenarzt eine Überweisung für die Genehmigung von 5 probatorischen Sitzungen ausgestellt. Die Antragsstellung für die Therapie geht dann entweder an den Truppenarzt oder an das Sanitätsamt der Bundeswehr.
Gesetzliche Krankenversicherung
Für gesetzlich Krankenversicherte ist leider nur die Abrechnung über das sog. Kostenerstattungsverfahren möglich. Und dies auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Sie diesen Weg wählen möchten, unterstütze Ich Sie gern.
Ausnahme: gesetzlich Versicherte der Bahn-BKK
Für Versicherte der Bahn-BKK übernimmt die Kasse die Behandlungskosten nach Antragstellung, da ein Vertrag zwischen dieser Praxis und der BKK-Bahn besteht.
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