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Kostenerstattungsverfahren
für gesetzlich Krankenversicherte

Was müssen Sie beachten:

Mensch, der im Gesetzbuch  nachschaut"

Sie haben einen Rechtsanspruch.
§ 13 Abs. 3 SGB V

Telefon und Karte mit Adressen

Der Weg
zur Kostenerstattung

 

"Bearbeitung einer Liste"

Checkliste:
notwendige Formulare zur Antragstellung auf Kostenerststattung

Wenn Ihnen Ihre Krankenkasse innerhalb von drei Monaten 

keinen Therapieplatz in einer

Praxis mit Kassenzulassung

anbieten kann, besteht ein Rechtsanspruch auf Übernahme

der Kosten für die Therapie

bei einem Psychologischen Psychotherapeuten

in einer Privatpraxis

durch Ihre Krankenkasse. 

​​​​

Wählen Sie diesen Weg,

unterstütze ich Sie gern bei der Antragstellung,

und 

stelle Ihnen entsprechende Formulare zur Verfügung.

  • telefonische Kontaktierung

       mehrerer  (möglichst > 20)

       Psychotherapeuten/innen mit

       Kassensitz und

  • Dokumentation deren  fehlender

       Behandlungsmöglichkeit  

  • Buchung eines 

      "Sprechstundentermins" bei

       einem/r Psychotherapeuten/in

       mit Kassensitz über die

       Terminbuchungs-Servicestelle  

       Tel: 116117

  • in der Sprechstunde erhalten

 

       Sie  das Protokoll (PTV 11 ).

​​

   Haben Sie bitte Geduld,

   der Prozess benötigt eine 

   gewisse Zeit. 

1. vom Haus- oder Facharztarzt: 

   -Überweisung zur

     Psychotherapie   und

2. Ärztliche

    Dringlichkeitsbescheinigung"

3. Protokoll (PTV 11) der

    Sprechstunde bei einem/r

    Psychotherapeuten/in mit

    Kassensitz

4. Protokoll mit Absagen von

    niedergelassenen Kollegen

    mit Kassensitz

5. von mir Bestätigung über 

    Möglichkeit zum zeitnahen

    Therapiebeginn

    in meiner Privatpraxis

6. Antrag auf ambulante PT und

    Kostenerstattung nach

    §13 Abs.3 SGB V

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