Kostenerstattungsverfahren
für gesetzlich Krankenversicherte
Was müssen Sie beachten:

Sie haben einen Rechtsanspruch.
§ 13 Abs. 3 SGB V

Der Weg
zur Kostenerstattung

Checkliste:
notwendige Formulare zur Antragstellung auf Kostenerststattung
Wenn Ihnen Ihre Krankenkasse innerhalb von drei Monaten
keinen Therapieplatz in einer
Praxis mit Kassenzulassung
anbieten kann, besteht ein Rechtsanspruch auf Übernahme
der Kosten für die Therapie
bei einem Psychologischen Psychotherapeuten
in einer Privatpraxis
durch Ihre Krankenkasse.
Wählen Sie diesen Weg,
unterstütze ich Sie gern bei der Antragstellung,
und
stelle Ihnen entsprechende Formulare zur Verfügung.
-
telefonische Kontaktierung
mehrerer (möglichst > 20)
Psychotherapeuten/innen mit
Kassensitz und
-
Dokumentation deren fehlender
Behandlungsmöglichkeit
-
Buchung eines
"Sprechstundentermins" bei
einem/r Psychotherapeuten/in
mit Kassensitz über die
Terminbuchungs-Servicestelle
Tel: 116117
-
in der Sprechstunde erhalten
Sie das Protokoll (PTV 11 ).
Haben Sie bitte Geduld,
der Prozess benötigt eine
gewisse Zeit.
1. vom Haus- oder Facharztarzt:
-Überweisung zur
Psychotherapie und
2. Ärztliche
Dringlichkeitsbescheinigung"
3. Protokoll (PTV 11) der
Sprechstunde bei einem/r
Psychotherapeuten/in mit
Kassensitz
4. Protokoll mit Absagen von
niedergelassenen Kollegen
mit Kassensitz
5. von mir Bestätigung über
Möglichkeit zum zeitnahen
Therapiebeginn
in meiner Privatpraxis
6. Antrag auf ambulante PT und
Kostenerstattung nach
§13 Abs.3 SGB V
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